20 Regeln, die Radfahrer in Spanien kennen sollten

Darf ein Radfahrer auf Mallorca alles? Diese dämliche Frage lese ich oft in Social-Media-Diskussionen und Leserbriefen. Klare Antwort: Natürlich nicht. Genau wie in Deutschland unterliegen Radfahrer, wie alle Verkehrsteilnehmer, klaren Regeln und Gesetzen.

Allerdings gilt in Spanien nicht die Deutsche Straßenverkehrsordnung (DStVO). Für Verkehrsregeln in Spanien ist die DGT (Direción General de Tráfico) zuständig.

Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat auf ihrer Website 20 Regeln für Radfahrer zusammengefasst, die du kennen solltest. Es gibt zwar keinen speziellen Führerschein für Fahrräder, aber viele Regeln, die man kennen und befolgen muss, um sicher mit dem Fahrrad unterwegs zu sein.

Die meisten dieser Regeln gelten allgemein für alle Verkehrswege, einige sind jedoch speziell für das Fahren in Städten, auf Straßen und Autobahnen. Hier sind die wichtigsten Vorschriften, die jeder Radfahrer kennen sollte.

 

  1. Mobiltelefon: nein

Während des Fahrens mit dem Fahrrad ist die Nutzung eines Mobiltelefons strikt verboten. Ebenso sind Kopfhörer untersagt. Kopfhörer schränken die Hörfähigkeit ein und können zu Ablenkungen führen.

Strafe: 200€

 

  1. Bremsen signalisieren

Ein Radfahrer kann eine abrupte Bremsung durch das Bewegen des Arms von oben nach unten mit kurzen, schnellen Bewegungen anzeigen. Diese Signalisierung ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend, da sie eine schnelle Reaktion erfordert.

 

  1. Auf dem Radweg

Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, in der Stadt und auf der Straße immer Radwege zu benutzen, wenn sie verfügbar sind, obwohl dies nicht verpflichtend ist.

 

  1. Kein Alkohol

Die maximale Blutalkoholgrenze für Autofahrer (0,5 g/l im Blut oder mehr als 0,25 mg/l in der Atemluft) gilt auch für Radfahrer. Sie sind ebenso verpflichtet, sich einem Alkoholtest zu unterziehen, wenn ein Beamter dies anordnet.

Strafe bei positiver Alkoholkontrolle: 500–1.000€ (je nach Wert und Wiederholung)

 

  1. Ein Passagier bis zu 7 Jahren

Auf Fahrrädern darf nur ein Passagier bis zu 7 Jahren auf einem zugelassenen zusätzlichen Kindersitz befördert werden, sofern der Fahrer volljährig ist.

Strafe für unsachgemäßen Transport eines Kindes: 100€

 

  1. Licht einschalten

Radfahrer müssen bei Dunkelheit, in Unterführungen oder Tunneln stets das Licht vorne und hinten einschalten, um zu sehen und gesehen zu werden.

Strafe für fehlende Beleuchtung: 200€

 

  1. Vorrang für Fußgänger

Radfahrer müssen an einem ordnungsgemäß ausgeschilderten Fußgängerüberweg sowie beim Abbiegen, wenn Fußgänger die Straße überqueren, Vorfahrt gewähren, auch wenn kein Überweg vorhanden ist.

Strafe für Nichtbeachtung der Fußgängervorfahrt: 200€

 

  1. Vorrang auf Radwegen

Radfahrer haben Vorrang vor motorisierten Fahrzeugen, wenn sie auf einem Radweg, einem Radüberweg oder einem entsprechend gekennzeichneten Seitenstreifen fahren. In allen anderen Situationen müssen sie die Vorfahrtsregeln beachten.

Strafe für Missachtung der Vorfahrt: 200€

 

  1. Gruppen in Kreisverkehren

Radfahrer in Gruppen haben Vorrang in Kreisverkehren, sobald der erste Radfahrer in den Kreisverkehr eingefahren ist!

 

  1. Fahrtbeginn

Vor dem Losfahren müssen Radfahrer sicherstellen, dass die Straße frei ist und keine anderen Fahrzeuge gefährdet werden, und sie müssen die Absicht anzeigen.

Strafe für gefährliches Einfahren: 200€

 

  1. Verkehrszeichen beachten

Ampeln und Verkehrsschilder (wie Stopp, Vorfahrt gewähren, Geschwindigkeitsbegrenzungen) gelten auch für Radfahrer.

Strafe für Missachtung einer Ampel: 150-500€

 

  1. Abbiegen anzeigen

Radfahrer müssen Manöver wie Abbiegen, Spurwechsel und Fahrtrichtungsänderungen durch Handzeichen anzeigen. Dies kann mit dem rechten oder dem linken Arm erfolgen.

Strafe für fehlende Signalisierung: 200€

 

  1. Helm Innerorts

Der Schutzhelm ist nur für Kinder unter 16 Jahren obligatorisch. Für andere Radfahrer wird er empfohlen.

Strafe für Nichttragen des Helms, wenn vorgeschrieben: 200€

 

  1. Fußgängerüberwege nur zu Fuß überqueren

Radfahrer haben keinen Vorrang auf Fußgängerüberwegen. Zum Überqueren müssen sie absteigen und das Fahrrad schieben.

Strafe für das Überqueren ohne Absteigen: 200€

 

  1. Nicht auf Gehwegen fahren

Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten, außer sie sind als gemeinsamer Rad- und Fußgängerweg ausgewiesen.

Strafe für das Fahren auf Gehwegen: bis zu 100€

 

  1. Rechts fahren

In der Stadt müssen Fahrräder so weit wie möglich rechts fahren, mit ausreichendem Sicherheitsabstand zum Bordstein oder parkenden Fahrzeugen. Und wenn sie in einer Gruppe unterwegs sind, dürfen sie maximal zu zweit nebeneinander fahren.

Strafe für unordentliches Fahren in Gruppen: 100€

 

  1. Reflektoren

Wenn das Einschalten von Lichtern vorgeschrieben ist, müssen Radfahrer auch reflektierende Kleidung tragen, damit sie aus 150 Metern Entfernung sichtbar sind.

Strafe für das Fahren ohne Reflektoren: 80€

 

  1. Helmpflicht Außerorts

Auf der Straße ist das Tragen eines zugelassenen Schutzhelms für alle Radfahrer verpflichtend, außer bei langen Anstiegen, aus medizinischen Gründen oder bei extremer Hitze. Der Helm muss richtig sitzen und immer festgeschnallt sein.

Strafe für das Fahren ohne Helm, wenn vorgeschrieben: 200€

 

  1. Seitenstreifen benutzen

Auf der Straße müssen Radfahrer den rechten Seitenstreifen benutzen, wenn vorhanden. Sie dürfen ihn nur bei langen Abfahrten unter sicheren Bedingungen verlassen.

Strafe für das Fahren auf der Fahrbahn, wenn der Seitenstreifen nutzbar ist: 200€

 

  1. Nebeneinander fahren

Radfahrer dürfen auf der Straße zu zweit nebeneinander fahren, müssen sich aber so weit wie möglich rechts halten. Zum eigenen Schutz darf ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Seitenrand eingehalten werden. In Bereichen mit schlechter Sicht (bei engen Kurven zum Beispiel) oder wenn Radgruppen aufeinandertreffen, müssen sie hintereinanderfahren.

 

Das gilt auch, wenn sich zwei Radgruppen gegenseitig überholen. Wobei die Gruppe, die überholt wird, ihre Formation beibehalten kann, während die vorbeifahrende Gruppe in Einerreihe wechseln sollte!

Strafe für unordentliches Fahren in Gruppen: 100€

 

Viel Spaß und allzeit sichere Fahrt!