1. Grundsätzlich

JORGE sports & travel ist ein Sportdienstleister mit Firmensitz in der Schweiz.

2. Anmeldung zum Sportpaket

2.1 Die schriftliche Anmeldung des Sportpaketes kann über folgende Wege erfolgen:

a) – JORGE sports & travel direkt.

b) – Partner-Reisebüros wie auf der Homepage ausgeschrieben.

2.2 Bei Anmeldung über Reisebüros sind die dort gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten!

2.3 Bei Anmeldung über JORGE sports & travel direkt, gilt:

a) Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer JORGE sports & travel den Abschluss des Vertrages verbindlich an und bestätigt damit die Kenntnisnahme und Einwilligung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung durch JORGE sports & travel zustande. Bei oder unverzüglich nach Anmeldung wird JORGE SPORTS dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung schriftlich übermitteln.

3. Bezahlung

3.1 Bei Anmeldung über JORGE sports & travel:

Bei Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des ausgeschriebenen Preises fällig. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reisebeginn zahlbar.

3.2 Leistet der Teilnehmer die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist JORGE sports & travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

4. Rücktritt/ Stornokosten

Der Teilnehmer kann jederzeit vom Sportpaket zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber JORGE sports & travel schriftlich zu erklären.

JORGE sports & travel kann, soweit dem Rücktritt kein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen von dem jeweiligen Preis verlangen.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

  • Bis 30 Tage vor Beginn: 30% des Camp-Preises
  • 29 –15 Tage vor Beginn: 50% des Camp-Preises
  • 14 –  7 Tage vor Beginn: 80% des Camp-Preises
  •  6–  0 Tage vor Beginn: 100% des Camp-Preises

Der Teilnehmer hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Anfallende Kosten siehe Punkt 5.

5. Umbuchungen

Ein Anspruch des Teilnehmers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des gebuchten Sportpaketes besteht nicht.

Wird auf Wunsch des Teilnehmers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann JORGE sports & travel ein Umbuchungsentgelt erheben. Das Entgeld beträgt € 50,00 p.P.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

JORGE sports & travel kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der jeweiligen Ausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert ist. Ein Rücktritt ist spätestens am ausgeschriebenen Zeitpunkt dem Teilnehmer gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat JORGE sports & travel unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird das Sportpaket aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und ohne Abzüge zurück.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

JORGE sports & travel behält sich das Recht vor, einem Teilnehmer während eines laufenden Camps ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung von JORGE sports & travel die Gruppe nachhaltig und vorsätzlich stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eine Rückerstattung des gezahlten Camp-Preises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

9. Beschränkung der Haftung

9.1 Allgemein

Die Teilnahme an jeglichen Sportpaketen von JORGE sports & travel geschieht ausdrücklich auf eigene Verantwortung. Der Teilnehmer bestätigt JORGE sports & travel bei Zustandekommen des Vertrages seine körperliche Unversehrtheit und Tauglichkeit für die angebotenen sportlichen Aktivitäten und verpflichtet sich, einen Haftungsausschluss zu unterzeichnen.

JORGE sports & travel empfiehlt Personen ab 30 Jahren eine sportärztliche Untersuchung vor Buchung eines Sportpaketes!

JORGE sports & travel übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste jeglicher Art.

9.2 Radsport

a) Alle Teilnehmer üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für Unfälle und körperliche Schäden, die aus der Ausübung des Radsportes herführen, haftet JORGE sports & travel in keinem Falle, auch dann nicht, wenn der Teilnehmer in einer Gruppe mit Gruppenleitung fährt.

b) Bei JORGE sports & travel ist das Tragen eines Helmes Voraussetzung zum Fahren in der Gruppe.

c) Für die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, auch dann wenn in einer Gruppe gefahren wird.

9.3 Versicherung

JORGE sports & travel empfiehlt, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung sowie Extra-Rückreisekostenversicherung. Es wird auf die Versicherungsvorschläge der Versicherungsgesellschaften und Partner- Reisebüros hingewiesen.

10. Sonstiges

In allen Camps werden Fotos von den Teilnehmern während des Trainings gemacht und ggf. zu Werbezwecken auf der Homepage oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Der Kunde hat das Recht, dies zu verweigern. Um entsprechenden Hinweis, der schriftlich zu erfolgen hat, wird vor Campbeginn gebeten.

November 2015

Anwendbares Recht & Gerichtsstand: Argau